Carports und Garagen sind Genehmigungs- und anzeigefreie.
Genehmigungs- und anzeigefreie Bauvorhabenmüssen gemäß §§ 30 - 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sein.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Ihr Helmut Mittag
Tischler NOT ! Telefon 0162 - 93 277 50